Hauswirtschaftliche Dienstleistungen – Förderungen & Zuschüsse

Haushaltsnahe Dienstleistungen - Förderung und Zuschüsse

Haushaltsnahe Dienstleistungen – Förderung und Zuschüsse

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen – Förderungen & Zuschüsse

Ob als nicht mehr rüstiger Senior oder als Bedürftigter für Hilfs- und Pflegeleistungen, jeder Mensch möchte unabhängig von seinen Einschränklungen leben. Wichtig ist für viele Betroffene, weiterhin im gewohnten Umfeld bleiben zu können, der Wohnung, ggfls auch dem Garten oder dem Haus, in dem man sich wohl fühlt. Dies trägt zum seelischen Wohlbefinden bei und ist ein Baustein zur Gesundung bzw. den aktuellen physischen Zustand aufrecht zu erhalten.
Oft stehen in diesen Situationen Angehörige zur Seite, die unterstützende Aufgaben übernehmen. Doch was ist, wenn Angehörige diesen Herausforderungen allein nicht gewachsen sind, oder aus anderen Gründen keine Hilfe aus dem familiären Kreise geleistet werden kann?

Der Staat läßt Sie in dieser Situation nicht allein, gewährt finanzielle Unterstützung für sogenannte Hauswirtschaftliche Dienstleistungen:

Hierfür wurde das Gesetz „Zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen“ auf den Weg gebracht. Neu sind Erleichterungen für die Innanspruchnahme für sogenannte Pflegehaushalte, in denen Menschen – auch ohne Pflegestufe, geholfen wird. Auch Familien, die einer temporären, oder fortlaufenden aussergewöhnlichen Belastung unterliegen, können davon profitieren.

Absetzung von der Einkommenssteuer

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen definiert das Einkommenssteuergesetz (EStG) in §35a Absatz 2, Satz 1 wie folgt: haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, welche durch Angehörige des Haushalts verrichtet werden, oder für die ein Angestellter im Rahmen eines Minijobs oder ein selbständiger Dienstleister engagiert wird. Die Unterstützung umfasst Leistungen im häuslichen Umfeld, wie Fenster putzen, Teppich reinigen, Aufwaschen, Bügeln, Einkaufen, Wäsche waschen, Botengänge sowie Betreuung von Kindern, Kranken, Alten oder Schwachen.

Die Voraussetzungen, für die Ankerkennung solcher Angebote, werden auf Länderebene entschieden.

Verfahren: in der Regel ist das Engagement eines selbständigen Dienstleisters unbürokratischer und einfacher. Sie erhalten eine Rechnung, welche die nach § 35 EStG geförderte hauswirtschaftliche Dienstleistung ausweist. Die innerhalb eines Kalenderjahres aufgewendeten finanziellen Beträge werden als Gesamtsumme in der Einkommenssteuererklärung angegeben. 20 % dieser Summe werden jährlich vom Finanzamt zurück erstattet. Anzumerken ist: die Erstattung mindert nicht die Bemessungsgrundlage Ihrer Einkommenssteuer, sondern vermindert die zu zahlende Steuer zu 100 % – ist damit ein echter Zuschuß.

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen – von der Krankenkasse gefördert

Krankenkassen bieten direkte finanzielle Zuschüsse für hauswirtschaftliche Dienstleistungen im Rahmen von „Niederschwelligen Entlastungsangeboten“, hier werden Helfer/innen unter Anleitung von Pflegepersonal für o.g. Arbeiten tätig. Für die Gewährung dieser Leistungen ist Ihre Krankenkasse zuständig. Seit dem 01.01.2015 wurden die Hürden für die Inanspruchnahme gesenkt, wesentlich ist die Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz.